Obst- und Gartenbauverein e.V.

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Aktuelle Termine

Baum-Aktion 2025


Die Gemeinde Schwaikheim fördert wieder die Pflanzung neuer Obstbäume auf unseren Streuobstwiesen. Anträge können ab jetzt gestellt werden.

Streuobstwiesen haben in unserer Gemeinde und ihrer Umgebung eine besonders landschaftsprägende Bedeutung. Sie sind ein typisches Merkmal unserer Kulturlandschaft. Der große Wert der Bäume und der Streuobstwiesen für unsere Lebensbedingungen ist ganz unbestritten. Sie sorgen für Klimaausgleich, Boden- und Wasserschutz, aber auch für Artenschutz, Vogelschutz und die Erhaltung von Erbanlagen.

Einem vielseitigen Tierleben mit über 1000 Arten wird in den Obstbaumwiesen Heimat geboten. Sie sind ein unersetzlicher Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Nagetiere, Schmetterlinge und Käfer. Die Gemeinde will aus diesen Gründen die Erhaltung der Streuobstwiesen fördern. Grundstückseigentümer erhalten im Jahr 2025 wieder bis zu zehn Bäume. Pro Baum ist ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 8 EUR zu entrichten, die restlichen Kosten für den Baum übernimmt die Gemeinde Schwaikheim.

Zum Erhalt der Streuobstwiesen sollen besonders hochstämmige Obstbäume gefördert werden, in geringem Umfang werden auch weniger stark wachsende Halbstämme gefördert. Für die von der Gemeinde geförderte Pflanzaktion kommen nur robuste und widerstandsfähige Sorten in Frage.

Die Richtlinien sind anschließend aufgeführt. Förderanträge stehen als beschreibbare PDF-Datei zur Verfügung und können bis zum 31. August 2025 beim Obst- und Gartenbauverein abgegeben werden (s. unter Pkt. 3 Antragsstellung).

1. Berechtigter Personenkreis

Private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.

2. Fördervoraussetzungen

a) Gefördert wird nur in der Feldflur, ausgenommen sind sämtliche Grundstücke im Ortsbereich.

b) Vorrangig sollen Nach- und Ergänzungspflanzungen von Hochstämmen in traditionellen landschaftsprägenden Streuobstgebieten, die Wiedereingrünung von Ortsrändern (ortsumgebenden Grüngürtel) und die Pflanzung von Obstbaumgruppen in ausgeräumten Flurbereichen gefördert werden (in begrenztem Umfang auch Halbstämme).

c) Nicht gefördert wird die Wiederanpflanzung nach einer Rodung hoch- und halbstämmiger Obstanlagen. Es soll verhindert werden, dass diese Aktion zur Rodung hoch- und halbstämmiger Obstbäume führt. Eine Rodung, die durch Feuerbrandbefall notwendig wurde, führt nicht zum Ausschluss der Förderung.

d) Die Förderung der Gemeinde ist nachrangig, sie wird nur gewährt, wenn der Antragsteller keine Zuschüsse durch Dritte erhält.

e) Die Förderung wird im Rahmen der haushaltsplanmäßig zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

3. Antragstellung

a) Anträge sind mit Bedarfsangaben zu stellen beim Obst- und Gartenbauverein Schwaikheim. Gefördert wird die Pflanzung der Bäume nur in der Feldflur der Gemarkung Schwaikheim, nicht im Ortsbereich.

b) Anträge können auf der Homepage der Gemeinde Schwaikheim und der Homepage des Obst- und Gartenbauvereins als beschreibbare PDF-Datei heruntergeladen werden. Der Antrag ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse baumbestellung.ogv-schwaikheim@web.de zu schicken oder bei Marcel Vees, Weiler Straße 15, 71409 Schwaikheim, in gedruckter Form einzuwerfen.

b) Der Grundstückseigentümer versichert die richtige Pflanzung, gute Pflege sowie die Erhaltung als Hochstamm bzw. Halbstamm zu gewährleisten. Die Gemeinde hat das Recht, zur Überprüfung die Pflanzgrundstücke zu betreten.

4. Fördergegenstand

Gefördert wird die Anpflanzung von 19 Apfelsorten, zwei Quittensorten, fünf Birnen-, je drei Kirschen- und Zwetschgensorten sowie einer Mirabellen-Sorte. Diese Sorten sind auf dem Antragsformular aufgelistet.

Hinweis für bio-zertifizierte Streuobstbetriebe:

Es handelt sich bei den gelieferten Bäumen um konventionelles Pflanzgut. Jeder Besteller ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob er die genannten Obstsorten bestellen bzw. pflanzen darf.

 

Mobile Saftpresse kommt wieder nach Schwaikheim

Eigener Saft aus eigenem Obst ohne großen Aufwand! 

Möglichkeit der Bag in Box Lohnabfüllung durch mobile Saftpresse! 

WANN: am 02.10.2025 ganztägig 

Wo: beim Vereinsheim des OGV in der Badstraße 36 

Was ist Bag in Box? 

  • Zweilagiger Kunststoffbeutel (bag) mit Zapfhahn in einem Karton (box) 
  • Die äußere Folie ist gasdicht und besitzt eine hohe Reißfestigkeit. Die innere ist Lebensmittelecht. 
  • Der Vorteil von „Bag in Box“ ist, dass beim Abzapfen keine Luft in den Saftbeutel eindringen kann, weil sich dieser durch die Entnahme des Saftes in sich zusammen zieht (Vakuum). – Die Saftbox muss immer liegen – damit keine Luft eindringt! 
  • Nach Anbruch des Behälters kann der Saft ohne Qualitätsverlust innerhalb etwa 4-6 Wochen aufgebraucht werden. 
  • Der Umkarton aus Pappe kann beim nächsten Mal wieder verwendet werden. 

Ablauf: 

  • Mindestmenge ca. 80 – 100kg 
  • Jeder Teilnehmer erhält einen Termin – bitte mit bevorzugter Zeitspanne beim OGV anmelden 
  • Anlieferung der Äpfel in Säcken oder Kisten 
  • Teilnehmer leert sein Obst selbst in den Bunker 
  • Die abgefüllten Bag in Box – Gebinde werden direkt vor Ort bezahlt und können nach kurzer Zeit gleich mitgenommen werden – der Teilnehmer bleibt vor Ort und wartet auf seine Ware 
  • Pressvorgang bzw. Abfüllung wird von den Mitarbeitern der Mobilen Saftpresse vorgenommen 
  • Voraussichtliche Kosten der Verarbeitung und Abfüllung: 5l BiB im mitgebrachten Karton 4,90€, 5l BiB mit neuem Karton 5,40€ + je 0,50€/ BiB als Unkostenbeitrag für den OGV für Strom und Wasser sowie Entsorgung des Tresters, etc… Die Kosten für die BiBs sind noch nicht ganz klar – können sich ggf. noch leicht verändern. Obst kann auch nur gepresst werden, dann Kaltabfüllung in ein mitzubringendes Fass: 0,45€/l 
  • Anmeldung ab sofort an ogv-schwaikheim@web.de unter Angabe des Namens, der Telefonnummer und email-Adresse, der zu pressenden Menge Äpfel und der gewünschten Zeitspanne. Wenn Sie flexibel sind, bitte auch angeben! Wir versuchen auf die Wünsche einzugehen, bitten jedoch um Verständnis, wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden können. 




 Sensenkurs beim OGV Schwaikheim

 Wollten Sie schon immer mal das Sensenmähen kennenlernen und einüben? Und was hat es mit dem Dengeln auf sich?

Am Samstag, den 11.10.2025 bietet der OGV Schwaikheim in der Badstr. 36 einen Sensenkurs an. 

Der Kurs beginnt um 10.00 Uhr und dauert ca. drei bis vier Stunden. Unser Kursleiter ist Gärtnermeister und Streuobstpädagoge mit vielen Jahren Erfahrung im Sensenmähen und Dengeln.

Inhalt des Kurses ist die Theorie über Streuobstwiesen gefolgt von einer Demonstration und Erläuterung des Sensens und Dengelns, bei der praktischen Erprobung und Übung auf der Wiese nebenan kann dann jede Teilnehmerin selbst den Bewegungsablauf kennenlernen. 

Die Teilnehmer können auch ein paar historische Dengelgeräte kennenlernen. Diese werden von Mitgliedern der Schmiede des Heimatvereins Schwaikheim vorgestellt. Es ist keine Vorerfahrung erforderlich. Wer eine Sense hat, bringt diese bitte mit, am besten geschliffen und gedengelt. Sehr gerne auch weiteres Zubehör für das Sensenmähen.

Kosten: 15,00 Euro für Mitglieder, Nichtmitglieder zahlen 5,00 Euro mehr.

Info und Anmeldung ab sofort: Tel.: 07195 / 94 98 41, Mail: mlp06@posteo.de.